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Testzentrum Lehrte

 

 

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Achtung!

Neue Gebührenverordnung für Schnelltests

 

Was ändert sich ab dem 26. November 2022

 

Auch nach dem 26. November 2022 können Sie in folgenden Fällen einen kostenfreien Bürgertest buchen:

  • Wenn Sie mittels mündlicher Selbstauskunft nachweisen können, dass Sie Besucher oder Behandelter oder Bewohner einer dieser Einrichtungen sind:
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • stationäre Pflegeeinrichtungen
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Pflege
    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • Entbindungseinrichtungen
    • ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung

 

  • Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen

 

  • Wenn Sie Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind

 

  • Wenn bei Ihnen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)

 

Selbstzahler (kein Nachweis erforderlich) kostenpflichtige Schnelltest für 5€

 

 

Folgende Personengruppen haben ab dem 26.11.2022 keinen Anspruch mehr auf eine kostenlose Bürgertestung nach § 4a TestV:

o Kinder unter 5 Jahren,
o Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester,
o Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen,
o Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten,

 

Auch Bürgertestungen mit einer Eigenbeteiligung von 3 Euro nach § 4a TestV entfallen ab dem 26.11.2022 für folgende Personengruppen:

o Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen,
o Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen),
o Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).

Bitte bringen Sie die erforderlichen Dokumente sowie Ihren Personalausweis mit!

Produkte

Schnelltest für berechtigte Personen (kostenlos): 0€

Schnelltest Selbstzahler (5,- EURO): 5€

Bürgertest (kostenfrei): 0€

Testung

  Der PoC Antigen Schnelltest wird von Fachpersonal unter besonderen Hygienevorkehrungen durchgeführt.  

 

Ergebnis

Ein negatives Ergebnis bedeutet, dass zur Zeit der Probeentnahme kein Protein des Coronavirus SARS CoV-2 nachgewiesen werden konnte. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie mit diesem Virus infiziert oder infektiös sind, ist somit gering. Trotzdem kann eine Infektion nicht ausgeschlossen werden. Bitte halten Sie sich weiterhin an die allgemeinen Regeln zum Schutze vor einer Infektion. Bei einem positiven Testergebnis werden Ihre Daten direkt an das für Sie zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet (Rechtsgrundlage: § 6 IfSG). Bitte begeben Sie sich sofort in häusliche Quarantäne, meiden Sie Kontakte und befolgen Sie die Anweisungen, die Ihnen das Gesundheitsamt machen wird. Ein PCR-Test ist zusätzlich notwendig – bitte wenden Sie sich hierfür telefonisch an Ihre Hausärztin oder an Ihren Hausarzt. Diese werden Sie über das weitere Vorgehen aufklären.

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns unter Testzentrum-Lehrte@outlook.de.

Sie können uns auch telefonisch unter 01624132047

weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Im gesamten Testzentrum besteht Maskenpflicht. Ansammlungen sind zu vermeiden und vor dem Testbereich auf die Einhaltung der Mindestabstände zu achten.