Achtung!
Neue Gebührenverordnung für Schnelltests
Was ändert sich ab dem 26. November 2022
Auch nach dem 26. November 2022 können Sie in folgenden Fällen einen kostenfreien Bürgertest buchen:
- Wenn Sie mittels mündlicher Selbstauskunft nachweisen können, dass Sie Besucher oder Behandelter oder Bewohner einer dieser Einrichtungen sind:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- stationäre Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Pflege
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
- Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen
- Wenn Sie Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Wenn bei Ihnen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
Selbstzahler (kein Nachweis erforderlich) kostenpflichtige Schnelltest für 5€
Folgende Personengruppen haben ab dem 26.11.2022 keinen Anspruch mehr auf eine kostenlose Bürgertestung nach § 4a TestV:
o Kinder unter 5 Jahren,
o Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester,
o Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen,
o Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten,
Auch Bürgertestungen mit einer Eigenbeteiligung von 3 Euro nach § 4a TestV entfallen ab dem 26.11.2022 für folgende Personengruppen:
o Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen,
o Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen),
o Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).
Bitte bringen Sie die erforderlichen Dokumente sowie Ihren Personalausweis mit!